Personen- und Umweltschutz: Verbrennungsluftnachweise retten Leben!
Zum 27. Oktober 2012 trat eine Gesetzesnovelle in Kraft. Diese betrifft das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz, welches von nun an eine jährliche Überprüfung der Verbrennungsluftzufuhr vorschreibt. Wir übernehmen diese Leistung und kontrollieren die einströmende Verbrennungsluft. Im Ergebnis wird eine Luftzahl angegeben, die sich innerhalb gesetzlich vorgeschriebener Werte befinden muss.
Zur Erklärung: In allen Wohnbereichen wird darauf geachtet, dass möglichst wenig Luft von außen hereinströmt. Verständlich, denn es geht um einen möglichst geringen Wärmeverlust und eine sehr gute Wärmedämmung. Doch nicht nur Menschen benötigen frische Luft, sondern auch die Heizgeräte müssen atmen. Bei zu wenig Luft im Raum kann ein sicherer Betrieb der Heizgeräte nicht mehr gewährleistet werden.
Gründe für zu wenig Verbrennungsluft
Ein Mangel an Verbrennungsluft kann entstehen, wenn Fenster und Türen zu dicht sind. Daher sind hier oftmals deutliche Unterschiede nach der Sanierung eines Gebäudes messbar. Auch die Dunstabzugshaube oder ein Entlüftungsventilator kann dafür sorgen, dass im Raum nicht mehr ausreichend Luft vorhanden ist. Die regelmäßige Überprüfung ist daher wichtig.
Die Erstellung eines Verbrennungsluftnachweises ist auch in dem Fall notwendig, wenn Fenster und Türen ausgetauscht worden sind. Zudem ist die Neuerstellung des Nachweises nach der Sanierung eines Gebäudes und insbesondere nach Dämmung der Außenhülle erforderlich. Eigens benannte Sachverständige führen die Überprüfung durch. Auch wir gehören dazu!
Erstaunliche Bilanz der Überprüfungen
In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Kohlenmonoxid-Vergiftungen in Wiener Haushalten. Die Anzahl von Verletzten durch Kohlenmonoxid ist seit der Anwendung der Gesetzesnovelle um 75 Prozent zurückgegangen. Damit wird mehr als deutlich, wie sinnvoll diese regelmäßige und kostengünstige Überprüfung ist.
Gern beraten wir Sie zur Erstellung von Verbrennungsluftnachweisen und zu den gesetzlichen Vorgaben, die dabei einzuhalten sind. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass Eigentümer und Mieter immer wieder eigenständig Veränderungen am Luftverbund (Installation von Ventilatoren, Aufstellen von Klimageräten etc.) vornehmen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Beratungstermin mit uns hier in Wien!